Startseite Spanisch

Mitglied in der

deutsch-spanischen

Juristenvereinigung

Rechtsanwaltskanzlei

Martínez Quintas

Oststraße 96

42551 Velbert


Tel: 02051/311 465




Tel: 02051/311 465  Oststraße 96, 42551 Velbert   Mail: ra-martinez@anwalt-spanisches-recht.de


Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas
Sprache

Die Rechtsanwaltskanzlei Martínez Quintas berät und vertritt Mandanten im spanischen Erbrecht.

Für viele Deutsche bedeutet das eigene Haus unter der spanischen Sonne die Verwirklichung eines Lebenstraums. Nur ungern wird in diesem Zusammenhang an Vorkehrungen für den Erbfall gedacht. Hinzu kommt, dass häufig die Komplexität eines deutsch-spanischen Erbfalls unterschätzt wird.


Hinterlässt ein deutscher Erblasser eine Immobilie in Spanien, so sind erbrechtliche, grundbuchrechtliche und steuerrechtliche Fragen zu klären. Zunächst stellt sich die Frage, ob deutsches oder spanisches Erbrecht anzuwenden ist. Bei einem deutschen Erblasser ist grundsätzlich deutsches Erbrecht anzuwenden. Das macht eine Nachlassabwicklung in Spanien jedoch nicht unbedingt einfacher, denn bei der Umschreibung einer Immobilie in Spanien richten sich die grundbuchrechtlichen Fragen nach spanischem Recht. Ferner kennen sich die spanischen Behörden nur selten der Anwendung des deutschen Erbrechts aus.


Besondere Vorsicht ist ebenfalls bei steuerrechtlichen Fragen insbesondere deshalb geboten, weil zwischen Spanien und Deutschland kein Doppelbesteuerungsabkommen existiert. Demnach müssen in Deutschland und Spanien Erbschaftssteuern gezahlt werden. Es findet lediglich eine Anrechnung statt. Daher sollte jeder Immobilieneigentümer rechtzeitig Vorkehrungen treffen, um die Erbmasse nicht unnötig zu schmälern. Hierbei ist es unverzichtbar, sich durch einen spezialisierten Rechtsanwalt über die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten beraten zu lassen. Die Kenntnis des spanischen, aber auch des deutschen Rechts ist dafür unerlässlich. Nur eine gut durchdachte Gestaltung der Eigentumsübertragung kann sehr viel Geld sparen.


Ist der Erbfall bereits eingetreten, sollte bei der Abwicklung der Erbschaft ebenfalls ein Rechtsanwalt herangezogen werden, der im deutsch-spanischen Rechtsverkehr tätig ist. Nur dieser verfügt über das erforderliche Spezialwissen in beiden Rechtsordnungen und die Erfahrung im Umgang mit den Behörden in beiden Ländern.


Erben und Vererben in Spanien

Haben Sie Fragen ?

Die Kanzleiinhaberin Rechtsanwältin Martínez Quintas berät Sie auch gerne vorab telefonisch unter: 02051 / 311 465

Webdesign: EDV-Wohlert